Rehabilitations-Anspruch und Kosten
Grundsätzlich hat jeder einen gesetzlichen Anspruch auf medizinisch notwendige Rehabilitations-Maßnahmen. Die gesetzlichen Grundlagen zur medizinischen Rehabilitation in Deutschland finden sich im Sozialgesetzbuch (SGB).
Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Rehabilitations-Maßnahmen werden in der Regel vom Leistungsträger bestimmt.
Eine Rehabilitation (Reha) kann nach vielfältigen Erkrankungen oder Ereignissen angesetzt werden, wie etwa nach Herzinfarkt, Schlaganfall, schweren Verletzungen, Krebserkrankungen oder größeren Operationen. Dazu zählt beispielsweise auch der Ersatz eines Knie- oder Hüftgelenks.
Bei einem solchen geplanten Eingriff ist es sinnvoll, die Reha bereits einige Zeit vorher zu organisieren und die Übernahme der Kosten zu klären, damit der Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation möglichst rasch und reibungslos verläuft. Wichtig ist deshalb, dass Sie schon frühzeitig mit Ihrem behandelnden Arzt darüber sprechen.

